Montag, 28 Januar 2013 12:50

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DES LANDESVERBANDES BAYERN DER SCHWERHÖRIGEN UND ERTAUBTEN E.V.

Am 14. April 2012 fand in den Räumen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e. V. in München die Jahreshauptversammlung des Landesverbandes Bayern der Schwerhörigen und Ertaubten e. V. statt.
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung konnte Manfred Hartmann den Münchner Rechtsanwalt Oliver Penninger (Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht) begrüßen, der in einem Vortrag über die neuen gesetzlichen Regelungen in der Hörgeräteversorgung informierte.

Insbesondere war der "richtige Weg zur Hörgeräteversorgung" Thema des Vortrags. Dieser Weg (als formelle Voraussetzung) ist stets einzuhalten, um einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber den Leistungsträgern offen zu halten.  Viele Fälle in der Praxis zeigen, dass die Leistungsträger für eine Hörgeräteversorgung (Krankenkassen, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Unfallversicherung) die Kostentragung für selbst angeschaffte Hörgeräte ablehnen, da die formell richtige Reihenfolge bei der Anschaffung der Hörgeräte nicht eingehalten wurde.

Zur Darstellung des richtigen Weges zum Hörgerät füge ich nebenstehend die Präsentation vom 14.04.2012 als download bei.